Zwei geimpfte/genesene Besucher pro Patient und Tag zugelassen
Schorndorf und Winnenden. Die Rems-Murr-Kliniken lockern ihre Besuchsregelung. So sind pro Patient und Tag zwei Besucher zugelassen, wenn diese einen vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 haben oder genesen sind. Als Nachweis für die Impfung gilt der Impfausweis oder eine entsprechende Bestätigung (Covid-Zertifikat der EU). Als Nachweis für die Genesung gilt ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Diese immunisierte Personengruppe muss sich nicht auf Corona testen lassen. Ebenso sind pro Patient zwei Besucher zugelassen, wenn ein Besucher getestet und ein Besucher geimpft/genesen ist. Die maximale Besuchszeit beträgt grundsätzlich eine Stunde und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. Die neue Besuchsregelung tritt am Montag, den 6. September, in Kraft.
Ohne vollständige Immunisierung ist nur ein Besucher pro Patient und Tag erlaubt und es muss ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 24 Stunden ist oder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Die Rems-Murr-Kliniken bieten weiterhin einen kostenfreien Schnelltest in den Testzentren in Winnenden und Schorndorf an. Termine können unter https://engage.rems-murr-kliniken.de oder per Telefon (07195 591-57775) zwischen 8 und 16 Uhr vereinbart werden.
Weitere Informationen zu den Rems-Murr-Kliniken gibt es im Internet auf: www.rems-murr-kliniken.de.