Besuchsbeschränkungen werden gelockert

Ab Dienstag, 15. Juni wieder ein Besucher pro Patienten und Tag möglich
Winnenden/Schorndorf. Infolge der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und fallender Inzidenzwerte passen die Rems-Murr-Kliniken ihre eigeschränkte Besuchsregelung an: Ab Dienstag, den 15. Juni ist pro Patienten und Tag wieder ein Besucher erlaubt. Die bisherigen Ausnahmeregeln gelten weiterhin.

Die neuen Besuchsregeln im Überblick:

  • Jeweils ein Besucher pro Tag und Patient zugelassen
  • Besuchsberechtigte müssen nicht im Vorfeld festgelegt und angemeldet werden, d.h. Besucher können von Tag zu Tag variieren
  • Besuchsdauer pro Patienten: eine Stunde täglich
  • Besuchszeit: 14:00 bis 19:00 Uhr täglich
  • Letzter Einlass erfolgt um 18:30 Uhr
  • Besucher müssen getestet, genesen oder vollständig geimpft sein (3G-Regel)

Nach einem kurzen Gesundheitscheck ist Besuchern der Zutritt nur mit einer FFP2-Maske und einem maximal 48-Stunden alten negativen Antigentest der Rems-Murr-Kliniken oder eines akkreditierten Testzentrums (keine Selbsttests) erlaubt. An den Rems-Murr-Kliniken können Termine zum kostenfreien Antigenschnelltest wie bisher ganz bequem über die Online-Anmeldung unter https://engage.rems-murr-kliniken.de vereinbart werden. Alternativ nimmt die Hotline unter der Telefonnummer 07195 591-57775 zwischen 8 und 16 Uhr Terminbuchungen entgegen. Im Rems-Murr-Kreis ist darüber hinaus ein flächendeckendes Netz an Schnelltestzentren eingerichtet. Über die RMK-COSIMA-App können dort Termine gebucht und Testergebnisse ganz einfach und digital nachgewiesen werden.

Ein negativer Antigentest ist nicht notwendig, wenn eine vollständige Impfung, die länger als 14 Tage zurückliegt, oder eine innerhalb der letzten sechs Monate durchgemachten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen werden kann. Liegt die Infektion länger als 6 Monate zurück, ist zusätzlich ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis nötig. Als Nachweise müssen der Impfausweis bzw. ein PCR-Testergebnis, das maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage alt ist, vorgelegt werden. Personen mit grippeähnlichen Symptomen sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.

„Ich bin sehr froh, dass es uns die aktuelle Situation nun ermöglicht, die strikte Besuchsregelung etwas zu lockern und unseren Patienten, wenn auch unter Auflagen, wieder Besuche zu ermöglichen“, betont Dr. Marc Nickel, Geschäftsführer der Rems-Murr-Kliniken. „Denn der Abwägeprozess zwischen höchstmöglichen Infektionsschutz und persönlichen Bedürfnissen fiel uns nie leicht, da uns allen bewusst ist, wie wichtig der persönliche Kontakt mit Angehörigen für viele unserer Patienten in besonderen Lebensumständen ist.“

Weitere Informationen zu den Rems-Murr-Kliniken gibt es im Internet auf www.rems-murr-kliniken.de

Weitere Informationen zu Schnelltests im Rems-Murr-Kreis oder der Cosima-App finden Sie unter www. https://www.rems-murr-kreis.de/schnelltest-covid-19