

Besuchsregelung
Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter sind Besuche aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens auf bestimmte Patientengruppen begrenzt. Den Rems-Murr-Kliniken ist bewusst, wie wichtig in besonderen Lebensumständen ein persönlicher Kontakt ist. Für bestimmte Patientengruppen gelten deshalb Ausnahmeregelungen:
- Patienten in lebensbedrohlichen Zuständen oder sterbenden Patienten, in Absprache mit dem Chefarzt oder dem Oberarzt
- Kinder,
- Schwangere zur Entbindung und nach der Geburt,
- bei vom behandelnden Arzt begründeten Ausnahmen.
Vor jedem Besuch ist ein Test auf das Coronavirus notwendig. Über die >> Online-Anmeldung können Sie ganz bequem einen Termin zum kostenfreien Antigenschnelltest vereinbaren. Alternativ erreichen Sie unsere Hotline unter der Telefonnummer 07195 591-57775 zwischen 8 und 16 Uhr zur Vereinbarung eines Testtermins.
Achten Sie bei einem Besuch bitte verstärkt auf die Händedesinfektion und unsere allgemeinen Hygieneregeln, um den größtmöglichen Schutz für unsere Patienten und Mitarbeiter zu gewährleisten. An beiden Standorten gilt für alle Besucher grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Bitte beachten Sie, dass alle Personen vor Betreten (bei der Besucherregistrierung am Vorfluter im Eingangsbereich beider Kliniken) auf Krankheitsanzeichen befragt werden und sich einem kurzen Gesundheitscheck (u.a. Fragebogen, Fiebermessen) unterziehen müssen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie den >> Fragebogen zum Gesundheitscheck und das >> Formular zur Kontaktnachverfolgung vorausgefüllt mitbringen. Wer Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder Erkältungssymptome zeigt, darf die Rems-Murr-Kliniken nicht betreten. Wir bitten Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, zum Infektionsschutz von Patientenbesuchen abzusehen. Wir behalten uns vor, Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht vor Einlassgewährung ärztlich zu prüfen. |
Alle Maßnahmen tragen vorbeugend dazu bei, das Ansteckungsrisiko und die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 zu verringern. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage im Rems-Murr-Kreis, der Risikobewertung der Weltgesundheitsorganisation und des Robert Koch-Instituts passen die Rems-Murr-Kliniken ihre Maßnahmen ständig an die aktuelle Situation an.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ansteckungsrisiko minimieren - Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen

Bitte beachten Sie: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auf dem gesamten Klinikgelände (einschließlich der Parkplätze) und in allen Klinikgebäuden.
Für größtmögliche Sicherheit ist der Zutritt aktuell nur mit einer FFP2-Maske erlaubt. Bis zum Gesundheitscheck an unseren Haupteingängen können Sie Ihre eigene Maske tragen, dort erhalten Sie einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz.

Bitte halten Sie - wo immer möglich - einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ein.

Mit einer wirksamen Händehygiene schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung. Nutzen Sie dazu die Händedesinfektions-
spender und waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.

Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, das Sie anschließend in einem Mülleimer entsorgen. Halten Sie Abstand und drehen Sie sich von anderen Personen weg.