Berechnung der Regelleistungen im Krankenhaus
Unter Regelleistungen versteht man Unterkunft, Verpflegung, Krankenpflege, ärztliche und sonstige medizinische Versorgung. Die Kosten für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir direkt mit den zuständigen Kostenträgern ab.
Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt je nach Versicherungsumfang über Ihre private Krankenkasse oder Sie erhalten die Rechnung nach Hause. Bitte reichen Sie diese dann an Ihre jeweilige private Versicherung weiter.
Falls Sie ein so genannter „Selbstzahler“ sind, werden Ihnen unsere Leistungen privat in Rechnung gestellt. Zur Sicherung der Entgelte erbitten wir von selbstzahlenden Patienten eine angemessene Vorauszahlung.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen und unsere aktuellen DRG-Entgelttarife und Kostentarife hinweisen. Diese liegen zur Einsicht in den Stationären Aufnahmen aus.
Wahlleistungen im Krankenhaus
Zusätzlich zu unseren normalen Regelleistungen bieten wir Wahlleistungen an.
Hierzu gehören:
- Behandlung durch Chefärzte
- Ein- oder Zweibettzimmer, je nach Verfügbarkeit
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
- Familienzimmer
Für die Gewährung von Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus abgeschlossen werden. Bitte teilen Sie Ihre Wünsche bezüglich der Wahlleistungen direkt bei der stationären Aufnahme mit. Es ist jedoch auch möglich, dass Sie diese Leistungen während Ihres stationären Aufenthaltes vereinbaren. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Wahlleistungsvertrag zu ändern oder aufzulösen.
Anlagen zur Wahlleistungsvereinbarung: Ärztliche Leistungen
Ihre Ansprechpartnerin
Sarah Kluske
Patientenmanagement
Telefon: 07151 5006-2143
Fax: 07151 5006-2132
E-Mail: skluske(at)khrmk.de