Berechnung der Krankenhausleistungen / Regelleistungen
Unter Regelleistungen versteht man Unterkunft, Verpflegung, Krankenpflege, ärztliche und sonstige medizinische Versorgung. Die Kosten für die Versicherten
der gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir direkt mit den zuständigen Kostenträgern ab.
Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt je nach Versicherungsumfang über Ihre private Krankenkasse oder Sie erhalten die Rechnung nach Hause. Bitte reichen Sie diese dann an Ihre jeweilige private Versicherung weiter.
Falls Sie ein so genannter „Selbstzahler“ sind, werden Ihnen unsere Leistungen privat in Rechnung gestellt. Zur Sicherung der Entgelte erbitten wir von selbstzahlenden Patienten eine angemessene Vorauszahlung.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die
Allgemeinen Vertragsbedingungen und unseren aktuellen
DRG-Entgelttarif und Kostentarif hinweisen. Diese liegen zur Einsicht in der Stationären Aufnahme aus.