Qualitätsberichte
Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Strukturierten Qualitätsberichte der drei Standorte für das Berichtsjahr 2010 können Sie sich hier herunterladen:
Qualitätsbericht 2010, Rems-Murr-Klinik Backnang